Das einzige Organ der Stiftung ist das Kuratorium. Das Kuratorium besteht aus bis zu fünf Mitgliedern – zwei geborenen und bis zu drei kooptierten Mitgliedern. Geborene Mitglieder sind die beiden Stifter. Die geborenen Mitglieder können bis zu drei weitere Mitglieder jeweils für die Dauer von fünf Jahren berufen.

Die Mitglieder des Kuratoriums können im Bedarfsfall einen Fachbeirat berufen, der das Kuratorium bei der Recherche von förderungswürdigen Personen, Projekten oder Institutionen berät und an der Umsetzung der Fördermaßnahmen mitwirkt.

Die Aufgabe des Kuratoriums besteht insbesondere aus der Verwaltung des Stiftungsvermögens sowie der Beschlussfassung über die Verwendung der Erträgnisse. Das Kuratorium kann darüber hinaus eine Person oder eine Institution mit der Geschäftsführung beauftragen.
Satzung der Stiftung

Die Geschäftsführung obliegt BFP Brune Financial Planning (Multi Family Office mit Sitz in Düsseldorf).